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Waffenführerschein

Hier finden Sie alle nötigen Informationen zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie dabei unterstützen können!

Welche Arten von Waffen gibt es und was benötige ich, um eine Waffe besitzen zu dürfen?


BeispieleVoraussetzungen
Freie WaffenLuftdruckgewehr, GaspistoleMind. 18 Jahre
Kategorie C
Meldepflichtige Waffen
Jagdgewehr, SchrotflinteMind. 18 Jahre,
3 Arbeitstage Wartezeit
Kategorie B
Genehmigungspflichtige
Waffen
Pistole, Revolver, halbautomatisches GewehrMind. 21 Jahre, Waffenbesitzkarte
(siehe unten)
Kategorie A
Verbotene Waffen und Kriegsmaterial
Vollautomatische oder getarnte Schusswaffen, SchalldämpferSondergenehmigung durch Behörde


Wer bekommt eine Waffenbesitzkarte?
Unbescholtene österreichische Staatsbürger und EU-Staatsbürger mit einem ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben das Recht, Waffen zu besitzen. Für Männer, die statt dem Präsenzdienst den Zivildienst geleistet haben gilt eine Wartezeit von 15 Jahren nach abgeleistetem Zivildienst.


Was darf ich mit einer Waffenbesitzkarte?
Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz einer oder mehrerer (in der Regel zu Beginn zwei) Waffen der Kategorie B und zugehöriger Munition. Die Waffe darf zu Hause aufbewahrt und zu Schießständen transportiert werden. Für Aufbewahrung und Transport gelten Sicherheitsregeln.

Was benötige ich für den Antrag einer Waffenbesitzkarte?
Sie benötigen einen Waffenführerschein zum Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen, ein psychologisches Gutachten und den vollständigen Antrag bei der Behörde. Den Waffenführerschein und das psychologische Gutachten können Sie direkt bei TARO machen.

Beim Antrag bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) nennen Sie Ihre Rechtfertigung (Begründung: "Selbstverteidigung" und/oder "Sportschießen") und benötigen außerdem: 
- Amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) und Passbild

- Nachweis des geleisteten Wehrdienstes bzw. Untauglichkeitserklärung oder Bescheid über Zivildienst
(nur männliche Staatsbürger bis zum vollendeten 45. Lebensjahr)

- Nachweis des akademischen Grades (wenn nicht bereits im Reisepass ersichtlich)
- Heiratsurkunde (bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung)


Wo und wann kann ich den Waffenführerschein machen?
TARO bietet regelmäßig Termine für den Waffenführerschein an. Unser Standort in Traiskirchen ist aus Wien sehr schnell über die A2 erreichbar. Die Theorie findes als Online-Video statt. Dauer des praktischen Teils vor Ort ca. 1 Stunde. Weitere Infos und Termine finden Sie in unserem Buchungssystem hier. Um sich ausweisen zu können, benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis, …). Gültigkeit des Nachweises: 6 Monate. Trainingswaffe und Munition wird von TARO zur Verfügung gestellt.

Inhalte des Theorieteils:
- Österreichisches Waffengesetz
- Notwehr
- Richtige Verwahrung von Waffen
- Transport von Waffen
- Sicherheitsrelevante Hinweise
- Sicherheitsregeln am Schießstand

Inhalte des Praxisteils:
- Sicherheitsregeln am Schießstand
- Sicherheitsregeln im Umgang mit Waffen
- Waffenhandhabung
- Richtige Körperhaltung
- Griff-, Visier- und Abzugstechnik
- Laden und Entladen der Waffe
- Waffenstörungen und deren Behebung


Wo und wann kann ich das psychologische Gutachten erstellen lassen?
Das Gutachten wird von behördlich dazu befugten Psychologinnen und Psychologen erstellt. TARO arbeitet mit Psychologen zusammen, die den erforderlichen Test und das persönliche Gespräch direkt bei TARO durchführen (Dauer ca. 2 Stunden). Sie können bei der Buchung angeben, ob Sie das Gutachten zum selben Termin gleich mitmachen möchten.


Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
In Summe kostet der Erwerb der Waffenbesitzkarte rund EUR 430,-.
Dieser Beitrag setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen: Psychologisches Gutachten (fixer Tarif: EUR 283,20), Waffenführerschein bei TARO (EUR 79,-), Ausstellungsgebühr der Behörde (EUR 74,40).
[Stand Jänner 2024]

Gültigkeit der Waffenbesitzkarte – Wiederkehrende Überprüfung
Die Waffenbesitzkarte ist unbegrenzt gültig. Allerdings überprüft die Behörde (meist) unangekündigt die sichere Verwahrung sowie den regelmäßigen Gebrauch Ihrer Schusswaffe. In der Regel erfolgt diese Überprüfung ca. alle fünf Jahre. Die sichere Verwahrung erlernen Sie im Rahmen des Waffenführerscheins. Um den regelmäßigen Gebraucht nachzuweisen haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. Sie nehmen regelmäßig an Schießbewerben teil. TARO bietet laufend Bewerbe an. Gegen eine kleine Startgebühr können Sie teilnehmen und erhalten nach Ende des Bewerbes eine Ergebnisliste. Wenn Sie beim Besuch der Behörde mehrere solcher Listen aus den letzten Monaten vorweisen können, reicht das in der Regel aus.

2. Sie führen ein sogenanntes Schießbuch. TARO bietet so ein kleines Heftchen an. Darin tragen Sie Ihre Besuche am Schießstand mit Details wie Entfernung, Schusszahl etc. ein und lassen sich dies durch die Standaufsicht mit Stempel und Unterschrift bestätigen.

3. Sie warten den Besuch der Behörde ab und machen im Anschluss einen Auffrischungskurs des Waffenführerscheins bei TARO.

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