1. Die Nutzung der Schießanlagen des TARO Schießsportzentrums steht grundsätzlich allen
EWR-Bürgern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr offen, sofern
kein aufrechtes Waffenverbot gegen sie vorliegt. Personen unter 18 Jahren (z.B. Jagdkarteninhaber ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) können die Schießanlagen nach vorheriger Genehmigung des Standpersonals in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestatteten Begleitperson benützen. Auch Personen
ohne österreichischem Waffendokument (Waffenpass, Waffenbesitzkarte, Jagdkarte) dürfen die Schießanlagen nach positiv absolivertem
TARO Range-Check mit einer Leihwaffe oder einer mitgebrachten Kategorie C Waffe benützen.
2. Um ein Maximum an Sicherheit zu gewährleisten wird mit jedem Benutzer der Raumschießanlagen beim ersten Besuch eine
Handhabungs- und Schießüberprüfung - der TARO Range-Check - durchgeführt. Der Range-Check erfolgt für jeden Waffentyp, den der Schütze bei TARO schießen möchte. Bei bestandenem Range-Check erhält der Schütze eine
Freigabe. Diese definiert den Grad an dynamischem Verhalten, das beim Schießen ausgeübt werden darf. An einem Schießstand dürfen sich nur solche Waffentypen befinden, für die alle Schützen des Standes (Erst- und Zweitschütze) zuvor den TARO Range-Check erfolgreich absolviert haben. Eine erneute Überprüfung (z.B. nach absolvierten Ausbildungen und Trainings) kann auf Wunsch jederzeit vorgenommen werden. TARO behält sich das Recht vor, die Schießerlaubnis jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen zu wiederrufen und ein Hausverbot auszusprechen.
3. Das Betreten der Schießanlagen durch Personen, gegen die ein
aufrechtes Waffenverbot besteht ist untersagt.
4. In Schießhalle 1 sind
maximal zwei Schützen pro Stand zugelassen.
5.
Zugelassene Waffen-, Munitions- und Geschosstypen- In der Halle für Feuerwaffen („Schießhalle 1“) ist das Schießen mit Pistolen, Revolvern und (halbautomatischen) Langwaffen bis Kaliber .50 zulässig
- Das Mitbringen und Abfeuern verbotener Waffen und Munition ist untersagt
- Das Mitbringen und Abfeuern wiedergeladener Munition ist grundsätzlich erlaubt, ist aber dem Standpersonal anzuzeigen. Wiedergeladene Munition muss den CIP Normen entsprechen
- Das Mitbringen und Abfeuern von Munition mit stahlversetzten Geschossen sowie Brand- oder Sprengbrandgeschosse, Leuchtspurmunition und panzerbrechender Munition ist untersagt
- Das Schießen mit Flinten ist ausschließlich mit Flintenlaufgeschossen zulässig
- Leihwaffen dürfen nur mit Munition geschossen werden, die bei TARO erworben wurde
- Das Schießen mit Vorderladern ist verboten
6. Wird Schießhalle 1 für das dynamische Schießen genutzt, so ist die
kürzeste Distanz, ab der Schüsse in Richtung Geschossfang abgegeben werden dürfen, 5 Meter. Diese Mindestdistanz ist durch eine
orange Linie am Boden gekennzeichnet.
7.
Verhaltensregeln für die Schützen und die am Schießen beteiligten Personen- Der Schützenstand darf nur mit entladenen, in einem Transportbehältnis versorgten Waffen betreten und verlassen werden
- Das offene Tragen von Waffen sowie das Hantieren mit Waffen außerhalb des Schützenstandes (einschließlich der Aufenthalts- und Allgemeinbereiche) ist verboten
- Die Waffen dürfen nur am Schützenstand geladen werden, wobei der Lauf stets zum Zielobjekt (Geschossfang) und waagerecht oder maximal 45° zum Boden der Schießhalle gerichtet sein muss. Beim dynamischen Schießen werden Bereiche für den Lade- und Entladevorgang festgelegt
- Nur die vorgesehenen Zielobjekte dürfen beschossen werden
- Das Umdrehen bzw. Linieren mit geladener Waffe ist verboten
8. Waffen dürfen nur ungeladen und – je nach Art der Waffe – gesichert, gebrochen, mit sichtbar offenem Verschluss, abgenommenem Magazin, ausgeschwenkter Trommel, abgestellt oder abgelegt werden („ZUSTAND AM SCHIESSPLATZ“). Das gilt bei angeordneter Feuerunterbrechung und Beendigung des Schießens ebenso wie bei persönlicher Pause, Scheibenwechsel, Standwechsel u. dgl.
9.
Zur Anwendung gelangende Kommandos und Signale- Das Signal „FEUER EINSTELLEN“ wird durch Aktivierung eines roten Lichtes über den Schützenständen und/oder durch Zuruf des Standpersonals angezeigt. Daraufhin ist sofort auf jedem Stand die Schussabgabe zu beenden und die Mündung weiterhin auf den Geschossfang zu richten. Das Signal „FEUER EINSTELLEN“ kann auch für einen einzelnen Schützenstand durch ein rotes Licht über nur diesem Stand signalisiert werden
- Das Signal „SICHERHEIT HERSTELLEN“ wird durch Zuruf des Standpersonals angezeigt. Daraufhin sind sofort alle im Raum befindlichen Schusswaffen in eine sichere Richtung (im Regelfall Richtung Geschoßfang, außer es befinden sich Personen in dieser Richtung) zu entladen und im „ZUSTAND AM SCHIESSPLATZ“ am Stand abzulegen
- Es ist während der Öffnungszeiten immer davon auszugehen, dass in den Raumschießanlagen Schießbetrieb herrscht. Nach einer Unterbrechung des Schießbetriebes wird mit dem Ausschalten des roten Lichtes über den Schützenständen und ggf. zusätzlich durch den Zuruf „FEUER FREI“ der Schießbetrieb wieder aufgenommen
10.
Zugelassene Trageweisen am Schießstand- Während des Schießens sind geladene Waffen grundsätzlich in der Hand zu halten und die Mündung Richtung Geschoßfang zu richten. Schützen mit Freigabe zum Holstern dürfen während des Schießens die Waffe geladen holstern, in Schießpausen ist die Waffe zu entladen und am Stand abzulegen
- Die Verwendung von „Crossdraw“-Holstern und Schulterholstern ist untersagt, da beim Ziehvorgang die geladene Waffe mit der Mündung automatisch in unsichere Richtungen zeigt!
- Geladene Langwaffen dürfen NIEMALS am Gewehrriemen umgehängt getragen werden, sondern haben sich stets gesichert im beidhändigen Waffengriff zu befinden. Das Entsichern von Langwaffen ist erst unmittelbar vor der Schussabgabe mit Mündung in Richtung Ziel gestattet. Verwendet ein Schütze gleichzeitig Kurz- und Langwaffe, so ist stets zuerst die Kurzwaffe zu laden und im Holster zu versorgen, erst danach darf die Langwaffe geladen werden. Bei einem Waffenwechsel darf sich keine scharfe Patrone im Laderaum der Langwaffe befinden und diese ist vor dem Absetzen zu sichern
- Das Einsammeln von Hülsen und Patronen, die sich vor der Feuerlinie der Schützenstände befinden, ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten!
11. Alle in der Schießhalle befindlichen Personen müssen einen
Gehörschutz sowie einen
Augenschutz tragen.